Die Verwendung von Fotos – was ist zu beachten?

Die Verwendung von Fotos ist ein umfangreiches Thema. Irgendwie fühle ich mich momentan, als ob ich mich mit meinem Produkttest Blog ständig strafbar machen könnte. Der Abmahnbrief einer Anwaltskanzlei, wegen eines Marienkäferfotos auf meinem Blog, hat mich dazu bewogen, dass ich mich nun doch mal intensiver mit diesem Thema beschäftige.

Verwendung von Fotos

Ganz ehrlich… ich gehe von Anfang an ja relativ vorsichtig mit Fremdbildern um und in den meisten meiner Artikel verwende ich auch gar keine, aber einige gab es eben doch.

Hier mal die Marienkäfer, da mal eine Bürokatze oder ein Bild einer Safranblume, welches ich mir mit Erlaubnis von der Homepage eines Unternehmens genommen habe, als ich über dessen Safranprodukte berichtet habe.

Ansich habe ich gedacht, dass alles in Ordnung ist, wenn ich die Quelle unter das Foto schreibe. Das ist jedoch nicht richtig. Man muss für alle Fotos und Grafiken, die man veröffentlicht eine Erlaubnis des Urhebers haben bzw. eine Lizenz und zwar am besten schriftlich.

Jetzt habe ich alles gelöscht, rigoros…

Eine Bloggerin hat mir letztens Mal gesagt, dass sie für die verwendeten Fotos aus den Shops die Erlaubnis der Firmen hat, dass sie diese nutzen darf. Bei Produktbilder ist das sicherlich auch meist unproblematisch. Aber was ist denn beispielsweise mit einer Safranblume?

Was weiß ich denn woher der Shop dieses Foto überhaupt hat? Ist der Shop der Urheber dieses Fotos? Hat er überhaupt eine Erlaubnis dieses Foto auf seine Homepage zu stellen?

Die Verwendung von Fotos birgt Fragen über Fragen…

Verwendung von Fotos

Bei großen Unternehmen sollte man ansich davon ausgehen, dass alle Foto selbst gemacht oder in Auftrag gegeben wurden. Bei kleineren Shops sieht das allerdings schon ganz anders aus.

Ich wurde von einem Shop mal gefragt, ob er eins meiner Fotos für seine Zwecke verwenden darf. Da war ich noch ziemlich am Anfang meines Bloggerdaseins und stolz wie Bolle. Klar durfte er. Nehmen wir mal an dieser Shop stellt nun mein Foto auf seine Seite und Blogger XY geht hin und benutzt dieses Foto für seinen eigenen Artikel… zack… schon ist er in die Urheberrechtsfalle getappt.

Das ist MEIN Bild! Selbst wenn ich dem Shop die Erlaubnis gegeben habe mein Bild zu veröffentlichen, so hat niemand anderes das Recht MEIN Bild für seine Zwecke zu verwenden. Dafür kann man durchaus abgemahnt oder sogar zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden.

Ihr seht, dass es immer heikel ist, wenn man Fotos benutzt, die man nicht selbst gemacht hat. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man mit einer Erlaubnis auch einen Urhebernachweis über das Foto in Händen hält. Doch wer betreibt schon so einen Aufwand?

Aber selbst wenn man alle Fotos selbst macht, kann es durchaus problematisch werden, wenn man diese veröffentlicht. Das man keine Personen ohne deren Einverständnis fotografiert und veröffentlicht ist ja sicherlich jedem klar. Das es aber auch Gebäude, Hotels und sogar Essen betrifft, das war mir ganz und gar nicht klar.

Verwendung von Fotos

Gebäude

Hier darf man nur Fotos von der Außenfassade machen und dies auch nur von einem öffentlich zugänglichen Platz aus. Auch darf man diese Fotos nur machen, wenn man keine Hilfsmittel wie eine Leiter oder ähnliches dafür benutzt. Für Innenaufnahmen braucht man stets die (am besten schriftliche) Erlaubnis des Eigentümers.

Zack… Falle… ich darf also eigentlich kein Foto von meinem Hotelzimmer machen und es in einen Reisebericht einfügen, ohne dass ich mir vorher die Erlaubnis des Hotels eingeholt habe. Wenn mein Artikel positiv ausfällt wird ein Hotel sicherlich nichts dagegen haben. Fällt meine Kritik allerdings negativ aus, dann könnte es durchaus problematisch werden.

Verwendung von Fotos

Essen

Das ist ein Punkt, der ja nicht nur Blogger betrifft:

Ein Restaurantbesuch, Smartphone raus, Essen fotografieren und auf Facebook posten. Das machen so viele Leute mittlerweile und keiner macht sich Gedanken ob er das überhaupt darf.

Ein normaler Gast wird deswegen wohl eher nicht verklagt werden. Ein Blogger muss da schon vorsichtiger sein. Vor allen Dingen wenn der Artikel nicht ganz so positiv für das Restaurant verläuft. Generell ist das Essen ansich nicht geschützt, außer wenn es sich um wirkliche Kunst handelt und sich besonders schützenswert präsentiert. (Wer auch immer das entscheiden will was ein normales Schnitzel ist und was Kunst^^)

Was allerdings geschützt ist, ist der Innenraum des Restaurants. Hier hat der Eigentümer das Hausrecht und man benötigt streng genommen seine Erlaubnis, dass man ein dort erstelltes Foto veröffentlichen darf.

Es macht sich für einen Gastronomen allerdings auch nicht besonders gut, wenn ein Blogger aufgefordert wird Bilder vom Essen wieder zu löschen. 

Einige Restaurants haben in ihrer Hausordnung aber tatsächlich ein Fotografierverbot verankert. Wenn ein solches Schild im Eingangsbereich einer Gastronomie hängt, dann ist das Essen, was man hier genießt für Instagram & Co leider tabu.

Verwendung von Fotos

Kunst

Kunstobjekte dürfen auch nicht so ohne weiteres fotografiert und veröffentlicht werden. Das gilt vor allen Dingen in Museen oder sonstigen Räumen, denn hier greift neben dem Schutz des Kunstobjektes gleichzeitig das Hausrecht des Eigentümers.

Das selbe gilt übrigens für einige Designerstücke, worunter durchaus auch Möbel und sogar Handtaschen und Kleidungsstücke fallen können. Man muss sich also besser zweimal überlegen, ob man eine tolle Tasche in einer Boutique ablichtet und ohne Erlaubnis auf seine Seite stellt. Die Verwendung von Fotos kann hier durchaus problematisch werden, vor allen Dingen, wenn die Veröffentlichung auf einem gewerblichen Blog erfolgt.

Kunst, die sich dauerhaft auf öffentlichem Raum befindet darf meines Wissens nach fotografiert und auch veröffentlicht werden. Dies aber nur innerhalb der „Panoramafreiheit“, also von einem öffentlichen Standort aus. Hier sind auch keine optischen Hilfsmittel oder Leitern erlaubt.

Ausstellungen, die nur vorübergehend zugänglich sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers abgelichtet und veröffentlicht werden. Auch nicht wenn sie auf einem öffentlichen Platz stehen.

Verwendung von Fotos

Tiere

Tiere sind zwar keine Sachen, aber sie werden vor dem Gesetz so behandelt. Man benötigt keine Zustimmung vom Eigentümer, wenn man ein Foto davon machen und veröffentlichen möchte.  Voraussetzung ist hier natürlich, dass man nicht in die Privatsphäre anderer eindringt und das Tier von einem öffentlich zugänglichen Platz aus fotografiert.

In Zoos jedoch befindet man sich auf einem Privatgrundstück. Hier sieht die Sachlage auch schon wieder anders aus. Man darf in der Regel zwar fotografieren, aber für eine Veröffentlichung oder gar gewerbliche Verwendung von Fotos benötigt man die Zustimmung des Zoos.

Produkte

Wenn man Produkte kauft oder geschickt bekommt, so sollte das völlig legitim sein, dass man diese fotografiert und online stellt. Solange man auf seiner Seite nicht den Eindruck vermittelt, als würde man mit diesen Fotos für seine eigenen, identischen Produkte werben.

Das ist bei Produkttests oder -vorstellungen ja in der Regel nicht der Fall.

In einem Supermarkt darf man die Produkte allerdings nicht so einfach ablichten und veröffentlichen. Hier greift wieder das Hausrecht des Eigentümers. Man sollte also besser vorher den Supermarktbetreiber fragen ob man Fotos machen und online stellen darf.

Logos von Firmen

Als Produkttest Blogger bindet man ja oft die Logos der Firmen in den Artikel ein, wenn man über deren Produkte man berichtet. Dies sollte ansich völlig unproblematisch sein, denn hier wird das Logo ja nur zur besseren Kennzeichnung des Produktes eingebunden.

Viele Unternehmen bieten auf ihren Webseiten sogar einen Pressebereich an, wo man sich das Logo zur freien Verwendung herunterladen kann. Heikel wird es nur, wenn eine Firma, die identische Produkte vertreibt mit dem Logo einer anderen Firma wirbt, aber das ist bei Bloggern ja nahezu ausgeschlossen.

Auf der ganz sicheren Seite seid ihr natürlich, wenn ihr euch die Zustimmung des Unternehmens einholt, dass ihr das Logo verwenden dürft. Aber auch ohne schriftliches Einverständnis sollte es meiner Meinung nach keine Probleme geben.

Verwendung von Fotos

Fotos aus Datenbanken

Es gibt ja auch zahlreiche Datenbanken, die lizenzfreie Fotos kostenlos oder für kleines Geld anbieten. Aber auch hier bin ich absolut vorsichtig. Die Verwendung von Fotos aus Datenbanken kann durchaus auch eine Abmahnung zur Folge haben, wenn man die entsprechenden Vorgaben nicht einhält und man hier den Urheber und die Quelle nicht in der geforderten Art und Weise nennt. Lest euch also immer alles gut durch.

Und wer sagt mir denn wer überhaupt der Urheber ist, dessen Foto ich gerade auf meine Seite stelle und ob er davon weiß, dass sein Foto in dieser Datenbank ist?

Hier ist ein super interessanter Artikel über dieses Thema und die Verwendung von Fotos aus Datenbanken kommt für mich nicht in Frage.

Ihr seht, dass es oft ein schmaler Grad ist, ob man ein Foto veröffentlichen darf oder nicht und schnell kann unangenehme Post ins Haus flattern…

Ich dachte vorher eigentlich schon, dass ich vorsichtig mit dem Umgang von Fotos bin. Das Fotorecht ist jedoch so irre umfangreich, dass man sich schneller schadensersatzpflichtig macht, als man denkt.

Man muss auch bedenken, dass es höchst wahrscheinlich Menschen gibt, die davon leben, dass sie Verletzungen von Urheberrechten ausfindig machen und abmahnen. Da kann es dann ganz schnell auch einen kleinen Blogger treffen, der das Thema „Verwendung von Fotos“ zu leichtfertig angeht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…

Der ganze Spaß mit dem Bild der Marienkäfer – trotz Quellenangabe und Verlinkung zur Homepage, wo das Foto zu finden ist – hat mich übrigens fast 600 € gekostet. Lehrgeld, welches euch hoffentlich erspart bleibt.

Dieser Artikel ist natürlich keine Rechtsberatung, kann Fehler enthalten und beruht einzig auf meinen eigenen Erfahrungen und Recherchen.

18 Kommentare zu Die Verwendung von Fotos – was ist zu beachten?

  1. Juhu, ich bin gerade geschockt, was du zahlen musstest, ich hatte ähnliches erlebt und musste für ein Produktbild nur €20 zahlen + Anwaltskosten, da war ich dann bei ca €200. seitdem poste ich ja nur noch eigene Bilder oder mit schriftlicher Genehmigung

    • Ja, dann ist man auf der sicheren Seite. Gerade als Blogger-Neuling macht sich aus Unwissenheit oft viel zu wenig Gedanken um Urheberrechte.

  2. Ich habe mich beim Lesen des Abschnitts „Kunst“ gefragt, wie das beim Fotografieren von Kunst im öffentlichen Raum, also z. B. von Skulpturen auf Plätzen, gehandhabt wird.
    Als Buchbloggerin passe ich auch höllisch auf, dass ich keine Angriffsfläche für Abmahnungen gebe. Das Buchcover darf veröffentlicht werden, das „Innenleben“ aber nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Rechteinhaber. In einem Fall (einem DIY-Buch) habe die Genehmigung bekommen, in einem anderen (einem in Indien spielenden Roman mit sehr schönen Abbildungen, der nur noch antiquarisch zu haben ist) nicht.
    In den letzten Monaten habe ich allerdings festgestellt, dass andere Blogger von meinen Rezensionen abgeschrieben haben. Ich finde so etwas absolut dreist, weil jeder Rezi-Text gut gern zwei Stunden Schreibzeit beansprucht.
    VG, Ina

    • Meines Wissens nach darf man Kunst auf öffentlichen Raum dann fotografieren und veröffentlichen, wenn diese Kunst dauerhaft dort steht, bei kurzzeitigen Ausstellung ist das was anderes, das ist nicht ohne weiteres erlaubt.
      Ein Text ist ja auch urheberrechtlich geschützt und darf ebenfalls nicht ohne die Genehmigung des Verfassers einfach kopiert und verwendet werden.

  3. Sehr gute und auch gut recherchierte Erklärungen / Erläuterungen. Hut ab.
    Wer dazu den Gesetzes Text braucht, im Internet gibt es genug Quellen. Ich bin jedenfalls ganz froh darüber, deinen Bericht / Artikel gelesen zu haben.
    Vielen Dank
    Ede-Peter

  4. Du hast hier eine gute übersichtliche Aufstellung gemacht. Für jedermann verständlich, auch wenn man es nicht versteht. Du verstehst! 😉

    Zu den Gebäuden möchte ich noch etwas erwähnen.
    Ich darf Gebäude von außen fotografieren, allerdings nicht mit Hilfsmittel wie z.B. Leiter oder Stativ, auch nicht von weit weg mit Teleobjektiv. Das sind alles Paparazzi Manieren. Verboten. (Doch die Paparazzi haben die Strafkosten schon im Bildpreis inkludiert.)

    Und bei Kunst sei noch gesagt. Ich darf zwar Kunstobjekte wie Statuen und Skulpturen fotografieren, jedoch keine vergängliche Kunst ohne Erlaubnis des Künstlers, damit sind z.B. gemeint Eisskulpturen, Sandburgen oder auch die verhüllten Gebäude von Christo.

    Habe mich auch sehr viel in diese Materie eingelesen, da ich vor haben meine Fotos auch an eine Bilderagentur zu geben. Habe mich allerdings noch nicht entschieden wo ich mich registrieren werde.

    Auf dass wir alles richtig machen. 😉
    LG
    Edith

  5. Hallo,

    Auch ich verwendete auf meinem Blog nahezu ausschließlich selbst erstellte Bilder, Wikipedia commins in einem fall und bei einem Artikel über Sehenswürdigkeiten meiner heimatstadt Bilder aus einem bilderpool des stadtmarketings, für die ich vorher um Genehmigung angefragt habe.
    Eit einiger zeit verfüge ich auch über eine wirklich gute Kamera und habe angefangen allerlei allgemein verwendbare Bilder zu erstellen.
    Die rechtslage als ich ende der 80er die ersten Websites bastelte war noch nahezu unreguliert, heutzutage braucht man als blogger schon eine rechtsschutz- und eine Haftpflichtversicherung und regelmäßige berstung ob alles noch einwandfrei ist, so ist zumindedt das Gefühl das Blogger immer öfters bekommen.
    Dies ist meines erschtens eine Fehlentwicklung.
    In einem anderen Kommentar schrieb ein Fotograf, das er bei geklauten bildern bei denen das Wasserzeichen zur Verschleierung seiner Urheberschaft entfernt wurde sofort abmahnen würde….dem kann ich nur zustimmen.
    Ich hatte mal den Fall das ein kompletter artikel von mir (1200 Zeichen) im volltext inklusive Bildmaterial übernommen wurde, mit reichlich erotikwerbung verdehen und offenbar somit damit geld veedient werden sollte.
    Als ich mein ungemach zum Ausdruck brachte, wurde ich noch obendrein beleidigt, in diesem speziellen Fall der dreistigkeit ging ich ebenfalls juristisch dagegen vor.
    Bloggerkollegen die höflich fragen, würde ich jedoch jederzeit mit kostenlosen genehmigungen zur verwendung von Material von mir unterstützen sofern sie damit kein Geld verdienen, den Fall das jemand geld mit meinem kontent verdienen will und fragt, hatte ich nochnicht, aber eine Einigung währe sicherlich möglich.

  6. Zum Thema Paris und Eiffelturm bei Nacht.
    Den beleuchteten Eiffelturm darfst Du sehr wohl fotografieren, da die Rechte daran der Herr Eiffel hatte, dessen rechte mittlerweile ausgelaufen sind.
    aber seit dem Millenium-Wechsel ist am Eiffelturm eine erweiterte lichtkunst installiert worden (die blinkenden Lichtchen die immer zur vollen Stunde zu sehen sind). Die wurden von Lichtkünstlern installiert, die die Rechte daran haben. Von denen hört man, dass die gelegentlich bei Veröffentlichung der Blinklichter zum abmahnen (lassen) neigen.

  7. Ich bin geneigt zu sagen, die Liste mit dem, was man DARF, wäre kürzer gewesen…. Bilder von Gebäuden und Sehenswürdigkeiten habe ich auf meiner Page – aus offensichtlichen Gründen zuhauf und demnächst werden auch ein paar Bilder von Essen folgen…hm. (Da ich mich mit den Betreibern und Kellnern des Restaurants bestens verstanden habe, sehe ich da auch keine Probleme…)

    Zu dem Safranbild…hättest Du da kein Wiki-Commons-Bild gefunden? Ich glaub, die sind doch unter Angabe der Quelle und des Lizenzcodes frei verwendbar (nicht alle, aber entsprechend gekennzeichnete eben).

    • Ich hätte nach einem Safranbild suchen können, aber ich nutze jetzt ausschließlich meine eigenen Fotos und nehme auch keine Fotos von Datenbanken.
      Vielleicht pflanze ich ja mal Safranblumen in meinem Garten an 😀

    • Hallo Julia, als Wikimedia Commons-Fotograf kann ich dich beruhigen: Alle Bilder auf den Wikimedia Commons MÜSSEN unter einer Lizenz stehen, die kommerzielle Verwendung erlaubt.
      Bei der bei vielen Bildern geforderten Urhebernennung (z.B. bei CC-BY-Lizenzen) ist aber zu beachten, dass „Wikipedia“ oder „Wikimedia Commons“ nicht ausreicht, vielmehr geht es um den Urheber z.B. „Wikimedia Commons/LeoDE“ oder sogar den Klarnamen des Fotografen (falls angegeben).
      Bitte beachtet jedoch, dass nicht alle auf den Commons hochgeladenen Bildern tatsächlich unseren Regeln entsprechen. Wir versuchen die möglichst schnell zu entfernen, aber einige rutschen natürlich immer durch!

  8. Danke für deinen Ausführlichen Bericht, damit kannst du anderen echt einen Anstoß geben und diese vor einer möglichen Strafe bewahren. es haben sich ja viele zur Aufgabe gemacht so die Leute abzuzocken sage ich einfach mal. Ist ja auch so, so viel Geld dann zu zahlen für so ein kleines Bild. Danke das du das hier Öffentlich gemacht hast, ich hab daraufhin auch meinen Blog durch geschaut so das ich nur noch eigene Bilder und die Logos der Firmen in meinen Berichten verwende. Danke

  9. Das mit den Bildern hat schon seltsame Auswüchse angenommen. Natürlich ist es nicht OK wenn man Bilder von Webseiten „klaut“ und diese als eigene ausgibt. Aber irgendwie sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. Teures Lehrgeld ;(. Sicher hatte ich bisher auch nur Glück, denn es gab eine Zeit da bin ich mit dem Thema auch eher leichtfertiger umgegangen. Vielen Dank für den interessanten Artikel bzw. deine Sichtweise.

    • Als Fotograf habe ich vollstes Verständnis für die Kollegen, die zur Kasse bitten. Wer nicht selbst fotografiert kann sich nur schwer vorstellen, wie teuer ein einziges Foto umgerechnet sein kann.
      Ich persönlich schreibe zunächst eine „Mahnung“ mit Hinweis auf die mir offen stehenden rechtlichen Mittel und Bitte um Änderung, danach kommt tatsächlich die mit Kosten verbundene Abmahnung.
      Wenn jedoch Wasserzeichen aus den Fotos entfernt werden, um den Diebstahl weniger offensichtlich zu machen, bin ich sofort mit einer kostenpflichtigen Abmahnung dabei.

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  1. Produkttest-Blogger: Ich blogge dann jetzt mal... - Testgulasch

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